Rechtsprechung
BFH, 08.03.1961 - II 274/58 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der Durchführung des Rückerstattungsverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 72, 530
- DB 1961, 630
- BStBl III 1961, 193
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.07.1955 - III 53/55 U
Vornahme von Einheitswertzurechnungsfortschreibungen gegenüber dem …
Auszug aus BFH, 08.03.1961 - II 274/58 U
Auf Grund dieser Erwägungen kann der erkennende Senat dem für das Gebiet der Einheitsbewertung ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs III 53/55 U vom 15. Juli 1955 (BStBl 1955 III S. 242, Slg. Bd. 61 S. 113) nicht beitreten, in dem die Auffassung vertreten wird, daß der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Rückerstattungsberechtigten genügt.
- BFH, 23.02.1967 - III 334/63
Rechtskraft eines Beschlusses der Wiedergutmachungskammer nach Ablauf der …
Das Urteil des BFH II 274/58 U vom 8. März 1961 (BFH 72, 530, BStBl III 1961, 193) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, da dort gerade zweifelhaft war, ob die Entscheidung des Kammergerichts mit der Bestätigung der Rückerstattung des Grundstücks bereits am Stichtage rechtskräftig war.
Rechtsprechung
BFH, 12.09.1951 - IV 169/51 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ersatzbeschaffung - Abschreibungsfreiheit nach dem Einkommensteuergesetz
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 55, 480
- DB 1951, 930
- BStBl III 1951, 193
- BStBl III 1961, 193
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.01.1953 - IV 332/52 U
PKW als Ersatzwirtschaftsgut für Motorrad - Maßgeblichkeit der Art- und …
Unter Berufung auf das Urteil des erkennenden Senats IV 169/51 U vom 12. September 1951 f Bundessteuerblatt - BStBl. - 1951 Teil III S. 193 kam es zu dem Ergebnis, daß der beschaffte Personenwagen weder ein Gegenstand gleicher oder ähnlicher Art wie das ausgeschiedene Motorrad sei, noch wertmäßig diesem entspreche.Ob dies der Fall ist, entscheidet sich, wie auch in dem vom Finanzgericht angezogenen Urteil IV 169/51 zum Ausdruck gebracht ist, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung.
- BFH, 10.12.1953 - IV 222/53 U
Ersatzbeschaffung bei Ersetzung eines Leichtmotorrades durch einen …
Gewiß liegen wertmäßig nicht unerhebliche Unterschiede bei den beiden Verkehrsmitteln vor, immerhin sind sie nicht so kraß, wie etwa in dem Falle des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 169/51 U vom 12. September 1951 - Fahrrad - Personenwagen -, daß nach der allgemeinen Verkehrsanschauung von der Erfüllung derselben oder einer entsprechenden Aufgabe im Betriebe nicht mehr die Rede sein könnte.